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   VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10   

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VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10 (https://dejure.org/2011,28939)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.02.2011 - 6 K 4882/10 (https://dejure.org/2011,28939)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 6 K 4882/10 (https://dejure.org/2011,28939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkenntnisgrundlage einer Auswahlentscheidung im Beförderungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - aktuellsten dienstlichen Beurteilungen, die mit ihren auf das jeweils innegehabte Amt bezogenen Bewertungen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Verleihung eines Beförderungsamts in Betracht kommenden Richtern und Beamten dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - 2 C 14/02 -, BVerwGE 118, 370).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Das bedeutet, dass die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist, wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.8.2001 - 2 A 3/00 -, BVerwGE 115, 58).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 BvR 811/09 -, BayVBI. 2010, 303 und Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBI. 2002, 1633; BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - 2 VR 3/03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59).
  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09

    Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für Schadensersatzanspruch eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 BvR 811/09 -, BayVBI. 2010, 303 und Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBI. 2002, 1633; BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - 2 VR 3/03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 BvR 811/09 -, BayVBI. 2010, 303 und Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBI. 2002, 1633; BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - 2 VR 3/03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 13.01.2010 - 2 BvR 811/09 -, BayVBI. 2010, 303 und Beschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, DVBI. 2002, 1633; BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - 2 VR 3/03 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.4.2005 - 4 S 439/05 -, VBlBW 2006, 59).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Ob es hingegen bei dem Vergleich der letzten (aktuellen) dienstlichen Beurteilungen notwendig und sachgerecht ist, wenn beim Leistungsvergleich nicht lediglich auf das zusammengefasste Urteil, sondern zugleich auf einzelne, in den dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck kommende Leistungsprofile abgestellt wird (so OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 M 216/06 - und VG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2010 - 9 L 1404/10. F - beide Entscheidungen in juris), kann bei summarischer Prüfung offen bleiben.
  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2010 - 9 L 1404/10

    Anforderungen an die Entwicklung des Gesamturteils für das angestrebte Amt aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.02.2011 - 6 K 4882/10
    Ob es hingegen bei dem Vergleich der letzten (aktuellen) dienstlichen Beurteilungen notwendig und sachgerecht ist, wenn beim Leistungsvergleich nicht lediglich auf das zusammengefasste Urteil, sondern zugleich auf einzelne, in den dienstlichen Beurteilungen zum Ausdruck kommende Leistungsprofile abgestellt wird (so OVG Sachen-Anhalt, Beschluss vom 28.11.2006 - 1 M 216/06 - und VG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2010 - 9 L 1404/10. F - beide Entscheidungen in juris), kann bei summarischer Prüfung offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    11 Mit Beschluss vom 01.02.2011 - 6 K 4882/10 - hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die im Streit stehende Stelle zu besetzen, bevor er über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden hat.
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